Hinweise zum Umweltbonus
Der Erwerb oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs, also eines reinen Batterieelektrofahrzeugs oder eines von außen aufladbaren Hybride-Elektrofahrzeugs, kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren unter www.bafa.de, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann. Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen müsste, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird.